Die „SE“ findet in Frankreich nur geringen Anklang

Eine Bestandsaufnahme

Eine europäische AG („société européenne“ – „SE“), die ordnungsgemäß in einem Mitgliedstaat der europäischen Gemeinschaft gegründet wurde, kann jederzeit ihren Verwaltungssitz in einen anderen Staat der EU verlegen, ohne dabei aufgelöst und in eine neue Gesellschaft umgewandelt zu werden. Durch die Verlegung des Firmensitzes erfolgt kein Wechsel der Nationalität der Gesellschaft.

Zum 22. April 2011 waren insgesamt 786 europäische Aktiengesellschaften („SE“) in der EU immatrikuliert, wovon zwei Drittel ihren Sitz in Deutschland und der Tschechischen Republik hatten. In Frankreich waren zu diesem Zeitpunkt nur 20 „SE“ eingetragen. Nach einem vorliegenden Bericht würden die Unter­nehmen insbesondere durch die Zeit­dauer, die Komplexität und die Kosten, die bei der Gründung und der Verwaltung einer „SE“ eintreten, abgeschreckt. Die durchschnittlichen Kosten für die Konstitution einer „SE“ wurden mit 784.000 € einschließlich der steuerlichen und rechtlichen Beratungs­honorare, der Übersetzungskosten und der Immatrikulationsgebühren angegeben. Diese hohen Aufwendungen erklärten sich im Wesentlichen, so der Bericht, aus den rechtlichen Unsicherheiten, die sich durch eine mangelnde Harmoni­sierung und fehlende Flexibilität im Regime der „SE“ ergäben.



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